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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind
Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie
elektronischer Form) mit der Kluß & Burchart GbR, Weidenstraße
16, 46149 Oberhausen, Deutschland (nachfolgend
Crossmedia-AG genannt). Abweichende AGB der nationalen und
internationalen Vertragspartner werden nicht
Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn
sie schriftlich per Briefpost oder Email bestätigt wurden.
Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
2.
Angebot
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
Alle Preise gelten brutto inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.
Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per
Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von der
Crossmedia-AG durch schriftliche Auftragsbestätigung
per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen
(durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für
den Auftraggeber bindend.
4.
Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort
ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind
wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu
erheben.
5.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser
Eigentum.
6.
Urheberrecht und Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von der Crossmedia-AG
erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme,
Grafiken) bleibt allein bei der Crossmedia-AG. Der
Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn
nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten
Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte
in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen,
insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne
ausdrückliche Zustimmung von der Crossmedia-AG bzw.
wenn nicht anders vereinbart nicht gestattet.
7.
Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der
Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den
Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die
Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des
Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner
Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach
Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die
Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die
Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der
Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer
angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung
der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
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8.
Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen
Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen
Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den
Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen.
Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder
fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung
übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk.
Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der
Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge
ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als
abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese
Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig
anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei
Wochen.
Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der
Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
9.
Haftungsausschlüsse
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur
Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass
der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre
inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
10.
Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter
hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns
- gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der
Kunde Sicherheitskopien her.
11.
Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen
rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen
Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame
Vereinbarungen / Bestimmungen muß dann durch eine
rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen
Sinn hat, ersetzt werden.
Stand 07/2006
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